Germany – Cleaning and sanitation services in urban or rural areas, and related services – Winterdienstverpflichtungen auf städtischen Gehwegen, Überwegen, Treppen und an Bushaltestellen für die Winterperiode
Issued by Stadt Remscheid, Fachdienst Recht und Vergabe, Abteilung Zentrale Vergabestelle · via TED — Tenders Electronic Daily (EU)
- Published
- 30 Aug 2026
- Closes
- 22 Sept 2026, 23:59 UTC
- Reference
- 582362-2026
- Location
- Germany
- Sector
- Water & Environment
- Type
- services
Details
Die TBR haben nach § 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (StrRS) auf Gehwegen vor Grundstücken, deren Eigentümerin die Stadt Remscheid ist, den Winterdienst gem. § 4 StrRS durchzuführen. Ebenso haben die TBR nach § 4 Abs. 4 Satz 2 der StrRS an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse durch die Räumung des durch den Städtischen Winterdienst entstandenen Schneewalles zwischen Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn die Verkehrssicherheit der Zu- und Abgänge zu den Bussen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werden 13 Winterdienststrecken auf Gehwegen und Überwegen sowie 16 Winterdienstpläne an Bushaltestellen, (lt. Anhang) zur Vergabe an externe Unternehmer ausgeschrieben.
Lots Lot 1 — Strecke 33: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 2 — Strecke 68: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 3 — Strecke 69: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 4 — Strecke 71: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 5 — Strecke 90: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 6 — Strecke 91: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 7 — Strecke 92: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 8 — Strecke 93: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 9 — Strecke 95: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 10 — HSt 01, 02, 03, 04: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 11 — HSt 05, 06, 07, 08, 09, 10: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 12 — HSt 11, 12, 13, 14, 15, 16: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 13 — Strecke 96: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 14 — Strecke 03: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 15 — Strecke 10: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Lot 16 — Strecke 17: Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.
Buyer: Stadt Remscheid, Fachdienst Recht und Vergabe, Abteilung Zentrale Vergabestelle
Buyer country: DEU
Procedure: open
CPV code: 90600000
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