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Germany – Tree-maintenance services – Stadtbezirk IV - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und GA/KSP

Issued by Grün und Gruga · via TED — Tenders Electronic Daily (EU)

Published
22 Oct 2026
Closes
19 Nov 2026, 23:59 UTC
Reference
732547-2026
Location
Germany
Sector
Agriculture & Food
Type
services

At a glance

Grün und Gruga in Germany has published an invitation to bid in agriculture & food: “Germany – Tree-maintenance services – Stadtbezirk IV - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und GA/KSP”. Submissions close on 19 November 2026, 29 days from today. Quote reference 732547-2026 in any correspondence with the buyer. One document is attached to this notice. FreeTender has recorded 15 notices from this buyer since 2026, 14 of them currently open. There are 434 open agriculture & food notices in Germany on FreeTender. Bids are submitted to the buyer through TED — Tenders Electronic Daily (EU), not through FreeTender.

Details

Baumpflege gemäß VOB/C ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"

Lots Lot 1 — Amt für Straßen und Verkehr: Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen einschließlich der erforderlichen Einzelbaumaufnahme und Einzelbaumkontrolle im Stadtbezirk IV der Stadt Essen. Die Leistungen sind entsprechend den FLL-Baumkontrollrichtlinien sowie unter Anwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Fachverfahrens der Stadt Essen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Baumkontrollen sind innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche durchzuführen. Dabei sind sämtliche tatsächlich vorhandenen kontrollpflichtigen Bäume zu erfassen und zu kontrollieren. Dies gilt sowohl für bereits im Baumkataster erfasste Bäume als auch für vor Ort vorhandene Bäume, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Sie stellen keine abschließende Auflistung des zu kontrollierenden Baumbestandes dar. Der Auftragnehmer hat daher im Rahmen der Kontrolle den vorhandenen Datenbestand auf den vor Ort tatsächlich vorhandenen Stand zu aktualisieren. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Soweit erforderlich, sind einfache Werkzeuge zum Beispiel Fernglas, Schonhammer, Splintmesser, Maßband, Sondierstab einzusetzen. Diese Werkzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Gemäß der FLL - Baumkontrollrichtlinie sind die Grunderfassung und Beurteilung der Bäume von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Die ausführenden Baumkontrolleure/-innen müssen die Ausbildung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege oder B. Sc. Arboristik erfolgreich absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Neben den geforderten Qualifikationen (FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder gleichwertig) ist eine praktische Erfahrung von mindestens 2 Jahren in der Durchführung von Baumkontrollen erforderlich. Darüber hinaus werden zweifelsfreie Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau "C1") sowie der deutschen und wissenschaftlichen Fachnomenklatur vorausgesetzt. Die Qualifikation und die praktische Erfahrung für die benannten verantwortlichen Mitarbeiter ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen und während des Beauftragungszeitraumes im Falle eines Personalwechsels oder für Vertreterregelungen zu aktualisieren. Die verantwortlichen Kontrolleure müssen Schäden und Schadsymptome nach den FLL-Baumkontrollrichtlinie erkennen und diese nach Art und Umfang, aber auch in ihrer Gesamtheit und ihrer gegenseitigen Wechselwirkung beurteilen können, ob und ggf. welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Umfassende Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege, in der jeweils aktuellen Fassung, sind hierfür Voraussetzung. Die Durchführung der Baumkontrollen und der damit verbundenen weiteren Aufgaben ist erst nach vorheriger Einreichung der entsprechenden Nachweise über die oben genannten Anforderungen zulässig. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche (Kollektive). Als Kollektiv wird die vollständige Fläche eines städtischen Grundstücksobjektes einschließlich eines gegebenenfalls vorhandenen Baumbestandes bezeichnet. Je nach Teillos umfassen die Kontrollbereiche insbesondere: Teillos1: Straßen und Straßenabschnitte einschließlich des dort vorhandenen Baumbestandes Teillos 2: Grünanlagen, Spielplätze sowie sonstige kommunale Grün- und Freiflächen mit zu kontrollierendem Baumbestand Innerhalb jedes Kontrollbereiches ist der tatsächlich vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand vollständig festzustellen und zu kontrollieren. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen dabei als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Die Kontrolle ist jedoch nicht auf die im Baumkataster erfassten Bäume beschränkt. Werden innerhalb eines Kontrollbereiches Bäume festgestellt, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind, sind diese ebenfalls zu erfassen und einer entsprechenden Einzelbaumkontrolle zu unterziehen bzw. die Auftragslage zu erfassen. Auf einigen Flächen ist neben Betretungsbeschränkungen anthropogenen Ursprungs auch mit Erschwernissen natürlichen Ursprungs beim Zugang zu den zu kontrollierenden Bäumen zu rechnen. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den zu kontrollierenden Bereichen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeeren, Hundsrosen, Staudenknöteriche, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngungen, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Dies wird über eine gesonderte Leistungsposition vergütet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten vertrauten Personals. Für die im Teillos 1 und Teillos 2 festgelegten Kollektive ist jeweils der gesamte innerhalb des Kollektivs vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand zu überprüfen. Die Leistung umfasst die vollständige Erfassung und Kontrolle der vor Ort vorhandenen Bäume. Hierzu gehören insbesondere die Einzelbaumaufnahme sowie die normgerechte Einzelbaumkontrolle gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. Lot 2 — Grün und Gruga: Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen einschließlich der erforderlichen Einzelbaumaufnahme und Einzelbaumkontrolle im Stadtbezirk IV der Stadt Essen. Die Leistungen sind entsprechend den FLL-Baumkontrollrichtlinien sowie unter Anwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Fachverfahrens der Stadt Essen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Baumkontrollen sind innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche durchzuführen. Dabei sind sämtliche tatsächlich vorhandenen kontrollpflichtigen Bäume zu erfassen und zu kontrollieren. Dies gilt sowohl für bereits im Baumkataster erfasste Bäume als auch für vor Ort vorhandene Bäume, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Sie stellen keine abschließende Auflistung des zu kontrollierenden Baumbestandes dar. Der Auftragnehmer hat daher im Rahmen der Kontrolle den vorhandenen Datenbestand auf den vor Ort tatsächlich vorhandenen Stand zu aktualisieren. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Soweit erforderlich, sind einfache Werkzeuge zum Beispiel Fernglas, Schonhammer, Splintmesser, Maßband, Sondierstab einzusetzen. Diese Werkzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Gemäß der FLL - Baumkontrollrichtlinie sind die Grunderfassung und Beurteilung der Bäume von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Die ausführenden Baumkontrolleure/-innen müssen die Ausbildung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege oder B. Sc. Arboristik erfolgreich absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Neben den geforderten Qualifikationen (FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder gleichwertig) ist eine praktische Erfahrung von mindestens 2 Jahren in der Durchführung von Baumkontrollen erforderlich. Darüber hinaus werden zweifelsfreie Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau "C1") sowie der deutschen und wissenschaftlichen Fachnomenklatur vorausgesetzt. Die Qualifikation und die praktische Erfahrung für die benannten verantwortlichen Mitarbeiter ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen und während des Beauftragungszeitraumes im Falle eines Personalwechsels oder für Vertreterregelungen zu aktualisieren. Die verantwortlichen Kontrolleure müssen Schäden und Schadsymptome nach den FLL-Baumkontrollrichtlinie erkennen und diese nach Art und Umfang, aber auch in ihrer Gesamtheit und ihrer gegenseitigen Wechselwirkung beurteilen können, ob und ggf. welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Umfassende Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege, in der jeweils aktuellen Fassung, sind hierfür Voraussetzung. Die Durchführung der Baumkontrollen und der damit verbundenen weiteren Aufgaben ist erst nach vorheriger Einreichung der entsprechenden Nachweise über die oben genannten Anforderungen zulässig. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche (Kollektive). Als Kollektiv wird die vollständige Fläche eines städtischen Grundstücksobjektes einschließlich eines gegebenenfalls vorhandenen Baumbestandes bezeichnet. Je nach Teillos umfassen die Kontrollbereiche insbesondere: Teillos1: Straßen und Straßenabschnitte einschließlich des dort vorhandenen Baumbestandes Teillos 2: Grünanlagen, Spielplätze sowie sonstige kommunale Grün- und Freiflächen mit zu kontrollierendem Baumbestand Innerhalb jedes Kontrollbereiches ist der tatsächlich vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand vollständig festzustellen und zu kontrollieren. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen dabei als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Die Kontrolle ist jedoch nicht auf die im Baumkataster erfassten Bäume beschränkt. Werden innerhalb eines Kontrollbereiches Bäume festgestellt, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind, sind diese ebenfalls zu erfassen und einer entsprechenden Einzelbaumkontrolle zu unterziehen bzw. die Auftragslage zu erfassen. Auf einigen Flächen ist neben Betretungsbeschränkungen anthropogenen Ursprungs auch mit Erschwernissen natürlichen Ursprungs beim Zugang zu den zu kontrollierenden Bäumen zu rechnen. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den zu kontrollierenden Bereichen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeeren, Hundsrosen, Staudenknöteriche, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngungen, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Dies wird über eine gesonderte Leistungsposition vergütet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten vertrauten Personals. Für die im Teillos 1 und Teillos 2 festgelegten Kollektive ist jeweils der gesamte innerhalb des Kollektivs vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand zu überprüfen. Die Leistung umfasst die vollständige Erfassung und Kontrolle der vor Ort vorhandenen Bäume. Hierzu gehören insbesondere die Einzelbaumaufnahme sowie die normgerechte Einzelbaumkontrolle gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.

Buyer: Grün und Gruga

Buyer country: DEU

Procedure: open

CPV code: 77211500

Full notice, tender documents and how to bid are on the official TED page (link above).

Context for bidders

We hold 15 notices from Grün und Gruga, going back to October 2026 — 14 of them still open. They buy mostly in Agriculture & Food and Construction & Infrastructure. There are 434 open Agriculture & Food tenders in Germany. This one closes in 29 days.

Documents

Before you bid on this tender

A quick checklist to help you decide whether to bid and prepare a compliant submission for this agriculture & food opportunity. Always verify the details on the official source.

  • Confirm the exact closing date and time (and time zone) on the official portal — deadlines are strict and can be revised by a corrigendum.
  • Read the full notice and every attached document, including the scope, specifications and any bill of quantities or terms of reference.
  • Check the eligibility criteria — prior similar experience, annual turnover, certifications and registrations — and make sure you qualify before investing effort.
  • Prepare any earnest-money deposit (EMD) or bid security and the required formats early; missing or wrongly-formatted documents are a common cause of rejection.
  • Note how bids must be submitted (online or physical), in what format, and whether a digital signature or portal registration is required.
  • Watch for corrigenda and clarifications right up to the deadline — requirements and dates can change.

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