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Germany – Refuse and waste related services – Verwertung des kommunalen Anteils an Pappe, Papier, Kartonage (PPK) aus der Landeshauptstadt Potsdam

Issued by Vergabemanagement · via TED — Tenders Electronic Daily (EU)

Published
29 Sept 2026
Closes
3 Nov 2026, 23:59 UTC
Reference
669787-2026
Location
Germany
Sector
Water & Environment
Type
services

Details

Die LHP beabsichtigt, die Verwertung ihres kommunalen Anteils von 65 % aus den PPK-Sammelmengen, die von der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (im Folgenden: STEP) im Holsystem (blaue Tonne) erfasst werden, ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 gem. § 22 KrWG durch einen Dritten erfüllen zu lassen. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie aus dem zugehörigen Entsorgungsvertrag und den weiteren Unterlagen dieser Ausschreibung. Nachfolgend werden das Entsorgungsgebiet und -system sowie die Leistungspflichten des Auftragnehmers beschrieben. Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben: - die Übernahme von PPK-Abfällen, die die STEP zunächst als lose Abfälle mit regulären Sammelfahrzeugen erfasst und dann gemischt und unsortiert mit Transportfahrzeugen bei der Übernahmestelle zur Verfügung stellt (Direktanlieferung) und - die Verwertung von PPK-Abfällen. Es findet keine Aufteilung in einzelne Fach- oder Mengenlose statt. Die Sammlung und die Beförderung der PPK-Fraktionen bis zur Übernahmestelle werden durch den Auftraggeber (hier STEP) sichergestellt und sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Ebenso sind die Bereitstellung oder Mitverwertung des Systembetreiberanteils nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die Landeshauptstadt Potsdam hat auf einer Fläche von ca. 187 km2 knapp 188.000 Einwohner. Die nach dieser Leistungsbeschreibung zu beauftragenden Leistungen der Verwertung knüpfen zeitlich an die Sammlung und Bereitstellung von PPK-Abfällen durch die STEP an. Eine Bereitstellung an die Systembetreiber ist nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für den Anteil der Systeme sind diese zuständig und wird von diesen eigenständig verwertet. Insgesamt wird durch die Auftraggeberin unverbindlich von einer Gesamtmenge von etwa 5.915 Mg/a an PPK-Abfällen (kommunaler Anteil) ausgegangen. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine unverbindliche Abschätzung der Auftraggeberin, eine verbindliche Prognose ist damit nicht verbunden. Die Leistung beinhaltet für das Jahr der Leistungserbringung nur die Verwertung des sog. kommunalen Anteils an PPK. Der Anteil der Systembetreiber wird von diesen eigenständig verwertet. Die Gesamtmengen der PPK-Abfälle in der Landeshauptstadt sind leicht fallend. In den Jahren 2023 bis 2025 waren in der Landeshauptstadt folgende Gesamtmengen zu verzeichnen: Jahr Gesamtmenge PPK-Abfälle (kommunaler Anteil) in Mg 2023 6.569 2024 6.383 2025 6.069 Es wird darauf hingewiesen, dass der Mengenanfall sowohl saisonalen als auch kurzfristigen (tagesbezogenen) Mengenschwankungen unterworfen ist. Auch der Mengenanfall im Laufe eines Arbeitstages kann nicht fest vorhergesagt werden. Diese Schwankungen werden sich voraussichtlich fortsetzen, wobei die Ausprägung der Schwankungen sowohl saisonal als auch tagesbezogen in Abhängigkeit von vielen Faktoren (Ferien, Feiertage, sonstige Sammlungen, Konjunktur) nicht vorher-gesehen werden kann. Auch kann nicht gewährleistet bzw. garantiert werden, dass ähnliche Jahresmengen wie in der obigen Tabelle angeführt über die Vertragslaufzeit erreicht werden. Die Auftraggeberin übernimmt zusammenfassend keine Garantie dafür, dass die Mengenentwicklung sich auch in Zukunft so darstellt wie in den Tabellen für die Jahre 2023 bis 2025 beschrieben oder dass die - grob und kursorisch - von der Auftraggeberin abgeschätzte Jahresmenge von ca. 5.915 Mg tatsächlich erreicht wird. Während der Vertragslaufzeit erfolgt die Abrechnung ausschließlich auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen zur Vergütung, der im Preisblatt abgefragten Preise sowie der tatsächlich durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen bzw. nachgewiesenermaßen verwerteten Mengen. Die vom Auftragnehmer geforderte Leistung bezieht sich grundsätzlich auf Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Papier und Pappe) gem. der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533). Die PPK-Fraktionen werden gemischt und unsortiert im Rahmen der kommunalen Sammlung erfasst. Der kommunale Anteil von 65 % aus den PPK-Sammelmengen wird dem Auftragnehmer ohne weitere Behandlung bereitgestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass in den zu entsorgenden Abfallmengen trotz aller Hinweise an die Anschlusspflichtigen, trotz entsprechender Öffentlichkeitsarbeit und trotz umfassender Abfallberatung sowohl Störstoffe als auch gefährliche Abfälle enthalten sein können (z.B. Glückwunschkarten mit Batterien). Die Auftraggeberin übernimmt keine Garantie für bestimmte Qualitäten der zu übernehmenden PPK-Abfälle. Die Qualität entspricht derjenigen, die typischerweise bei vergleichbarer PPK-Erfassung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger festzustellen ist. Abweichende Besonderheiten sind für das Entsorgungsgebiet nicht bekannt. Der Auftragnehmer übernimmt die PPK-Abfälle an der von ihm benannten Übernahmestelle gemischt und unsortiert als lose Abfälle. Unter einer Übernahmestelle wird ein Ort definiert, an dem der Auftragnehmer die PKK-Abfälle dem ersten Schritt des Verwertungsverfahrens - einer Behandlung - zuführt. Ein bloßer Umschlag / Weitertransport ist nicht als erste Behandlung in diesem Sinne anzusehen. Eine Pflicht zur Durchführung des gesamten Verwertungsverfahrens an der Übernahmestelle beseht nicht. Der Transport der PPK-Abfälle zu der Übernahmestelle wird durch die STEP sichergestellt. Voraussetzung für die Übernahme ist eine vorausgehende Absprache mit der STEP vor der geplanten Direktanlieferung. Die PKK-Abfälle können von der STEP in der Regel (abweichende Absprachen sind im Einzelfall möglich) zu folgenden Zeiten an die benannte Übernahmestelle angeliefert werden: - Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:00 Uhr, - Samstag, an Nachfahrtagen, von 6:00 bis 14:00 Uhr.

Lots Lot 1 — Verwertung des kommunalen Anteils an Pappe, Papier, Kartonage (PPK) aus der Landeshauptstadt Potsdam: Eventuelle Wartezeiten des Auftragnehmers aufgrund fehlender Abstimmung des Abholungstermins gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Koordination der vertraglichen Leistungen montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr stets eine fachkundige Kontaktperson mit ausreichenden Deutschkenntnissen telefonisch zur Verfügung steht. Die Übernahme soll nach Bedarf zu den vorab abgestimmten Zeiten erfolgen (in der Regel zweimal täglich, am Morgen/Vormittag sowie am frühen Nachmittag). Der Auftragnehmer hat für eine Wiegung der PPK-Materialien an der Übernahmestelle und für deren Dokumentation (s. dazu noch nachfolgend) zu sorgen. In der Fahrzeugtechnik setzt die STEP Sattelzugmaschinen mit Schubboden ein. Die Fahrzeug-Länge inkl. Schubboden beträgt. ca. 20 m. Ein ausreichender Wendekreis an der Übernahmestelle ist sicherzustellen (mind. ca. 20 m x 25 m). Nach Übernahme der PPK-Abfälle hat der Auftragnehmer die PPK-Sammelware in der angebotenen Verwertungsanlage einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.Die Verwertung der PPK-Sammelware schließt die ordnungsgemäße Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe und Sortierreste mit ein. Die Organisation der Verwertung ist - soweit diese Leistungsbeschreibung keine anderslautenden Vorgaben enthält - Sache des Auftragnehmers bzw. der von ihm in zulässiger Weise eingesetzten Unterauftragnehmer. Art und Umfang der einzusetzenden und für den Zweck des Einsatzes geeigneten Technik sind vom Auftragnehmer zu bestimmen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Durchführung der von ihm geforderten Leistung. Die Lage der Verwertungsanlagen / Papierfabriken wird nicht vorgegeben. Die eigentliche Verwertung hat nicht zwingend an dem Ort der Übernahme der PPK-Abfälle durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Der Auftragnehmer dokumentiert die von ihm zur Auftragserfüllung erbrachten Leistungen und die Wiegung des losen PPK-Abfalls bei der Übernahme der PPK-Abfälle mit entsprechenden Wiegescheinen, die er der Auftraggeberin für die Abrechnung der Leistungen vorlegt. Jede einzelne Übernahme durch den Auftragnehmer bzw. Anlieferung durch die Auftraggeberin bzw. jede daraufhin erfolgende Verwertung wird vom Auftragnehmer über einen Wiegeschein dokumentiert, dem sich mindestens folgende Angaben entnehmen lassen müssen: - Name des Übernehmers, - Tag der Übernahme, - Uhrzeit der Übernahme, - Abfallart bzw. Abfallschlüsselnummer, - Transportfahrzeug (Kfz-Kennzeichen). Die o.g. Dokumentation bildet die Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung durch die Auftraggeberin nach Maßgabe des Vertrags. Die Wiegescheine werden mit der Rechnung/Überweisung bis zum 10. des nachfolgenden Monats digital an die Auftraggeberin übermittelt. Dem Auftragnehmer werden hierfür rechtzeitig vor Leistungsbeginn entsprechende Mailadressen mitgeteilt. Der Auftragnehmer kann für die Übermittlung wählen zwischen - der Übermittlung über ein vom Auftragnehmer genutztes geeignetes digitales Portal, und - der Übermittlung als pdf-Dokument per E-Mail. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit legt der Auftragnehmer spätestens bis zum 28.02.2028 der Auftraggeberin eine Bestätigung der Verwertungsanlage(n) über die in dem betr. Kalenderjahr verwertete Altpapiermenge der Auftraggeberin vor, die in Summe für denselben Zeitraum mit den bei Rechnungslegung angegebenen und durch die überreichten Wiegescheine belegten Abfallmengen übereinstimmen muss. Für die Erbringung der Leistung - der Übernahme wird der vom Auftragnehmer im Preisblatt gebotene Betrag an die Auftraggeberin in Rechnung gestellt (brutto). Mit dem Betrag werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen, abgedeckt. Für die Erbringung der Leistung - Verwertung der PPK wird die vom Auftragnehmer im Preisblatt gebotene Vergütung an die Auftraggeberin gezahlt (brutto). Sollte die Privilegierung für öffentliche-rechtliche Entsorgungsträger im Zusammen-hang mit der Umsatzbesteuerung von PPK-Erlösen und dem Vorsteuerabzug nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UstG) verlängert werden, wäre die Erlösauskehr für die kommunalen PPK-Mengen ohne Umsatzsteuer (netto) zu zahlen. Für die Abrechnungen gelten im Übrigen die Vorgaben dafür im Vertrag. Grundsätzlich gilt Folgendes:Die Leistungen werden mit einem festen und über die Vertragslaufzeit hin unveränderlichen Entgelt in EUR / Mg auf der Basis der Masse an von der Auftraggeberin übernommenen PPK (EUR / Mg) abgerechnet. Maßgeblich für die Vergütung ist während der gesamten Vertragslaufzeit die Masse an übernommenen PPK gem. den Wiegescheinen. Die Auftraggeberin erhält vom Auftragnehmer für die Leistung der Übernahme nach den obigen Ausführungen eine Rechnung auf der Basis der laut Wiegescheine übernommenen PPK-Mengen. Die Auftraggeberin erhält vom Auftragnehmer für die Leistungen der Verwertung der Mengen an PPK nach den obigen Ausführungen einen Erlös auf der Basis der laut Wiegescheine übernommen PPK-Mengen. Die Höhe der einzelnen Beträge EUR / Mg ergeben sich aus dem Eintrag des Auftragnehmers (siehe Preisblatt 3.5).

Buyer: Vergabemanagement

Buyer country: DEU

Procedure: open

CPV code: 90500000

Full notice, tender documents and how to bid are on the official TED page (link above).

Context for bidders

There are 852 open Water & Environment tenders in Germany. This one closes in 36 days.

Documents

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A quick checklist to help you decide whether to bid and prepare a compliant submission for this water & environment opportunity. Always verify the details on the official source.

  • Confirm the exact closing date and time (and time zone) on the official portal — deadlines are strict and can be revised by a corrigendum.
  • Read the full notice and every attached document, including the scope, specifications and any bill of quantities or terms of reference.
  • Check the eligibility criteria — prior similar experience, annual turnover, certifications and registrations — and make sure you qualify before investing effort.
  • Prepare any earnest-money deposit (EMD) or bid security and the required formats early; missing or wrongly-formatted documents are a common cause of rejection.
  • Note how bids must be submitted (online or physical), in what format, and whether a digital signature or portal registration is required.
  • Watch for corrigenda and clarifications right up to the deadline — requirements and dates can change.

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